19.04.2014

Antrag für Wohnung Umbau für Behinderte

eine hilfebedürftige Person oder behinderte kann mittels Krankenkassen eine finanzielle zuschlage in Höhe bis 2500 € haben für einem Wohnungs Umbau. Die abgedeckten Maßnahmen für die Wohnung Umbau können sein außerhalb der Wohnung bzw. ein Personenaufzug, umbauen in der Wohnung wie bzw. rutschhemmende Bodenbelag wenn jemand hat ein höheres Sturzrisiko oder Badumbau so dass die der Betroffene seine penissommerliche Hygiene mehr einfach unternehmen kann. In der Fall dass die Wohnung auf keinen nicht umgebaut werden die oben genannte Beitrag kann Umzugskosten abdecken.
Voraussetzungen  Hilfs Beitrag zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
das Umbau muss die häusliche Pflege oder der selbstständigen Lebensführung von der Behinderte ermöglicht oder erleichtert werden. Weiterhin es muss auch eine Pflegestufe anerkannt sein. Noch ein wichtiger Hinweis ist das der Antrag von Beginn der Umbau vorgelegt werden muss laut (§ 40 Abs. 4 SGB XI) .

Keine Kommentare:

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...