Konflikte am Arbeitsplatz im Berufsleben sind keine Seltenheit und nicht zwangsweise als Mobbing zu bewerten, selbst wenn sie sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Die Konflikte seien Teil des normalen Arbeitslebens.
Laut Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 11 Sa 722/10) Mobbing lieg vor, wenn durch ein feindliches Umfeld am Arbeitsplatz die Würde der Arbeitnehmer wiederholt verletzt wird.
1 Kommentar:
Die Definition finde ich gar nicht mal so schlecht. Leider ist Mobbing hier in Österreich noch immer nicht strafbar.
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