Das Sozialgericht in Berlin hat die Zusatzbeiträge der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) für unwirksam beurteilt !!! Die DAK habe am Februar 2010 nicht ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen
Die DAK Krankenkasse erwägt in Berufung zu gehen. Das Urteil über der Zusatzbeiträge ist noch nicht rechtskräftig.Vielen Versicherten hoffen nun auf eine Ruckbezahlung der Zusatzbeiträge.
Weiter Lesen in Berlinen Morgenpost LINK
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen