29.04.2012

Fettabsaugung nicht durch KV gewährleistet

Eine Gerichtsurteil in Rahmen eines Klages von eine Patientin gegen ihre gesetzliche Krankenversicherung Kamm mit das Urteil das die Ges. Krankenkasse nicht verpflichtet ist die Kosten von diese Medizinische Leistung  zur übernehmen.Allerdings muss die Gesetzliche Kasse doch die kosten für diese Schönheitsoperation übernehmen nur wenn eine tödliche Auskommen in bedroht steht.

urteil

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