22.02.2012

Nikotinentzug & Alkoholentzug Krankenversicherung Tipps

Legale Suchtmittel und Hilfe durch die Krankenversicherung

Alkohol und Nikotin sind legale Suchtmittel und in Deutschland weitverbreitet. Unter einer Nikotinabhängigkeit versteht man die Abhängigkeit von Nikotin, die in der Regel durch den Konsum von Tabakwaren ausgelöst wird. Alkoholabhängigkeit ist demnach die Abhängigkeit von Alkohol, die in der Regel durch den Konsum von alkoholischen Lebensmitteln ausgelöst wird. Beide Abhängigkeiten äußern sich in physischen und psychischen Symptomen. Schätzungen zur Folge gibt es in Deutschland zwischen 1,3 und 2,5 Millionen alkoholabhängige Menschen. Die Dunkelziffer allerdings dürfte viel höher liegen.

Nikotinentzug
Ziele des Nikotinentzugs sind in der Regel die Behandlung, Rehabilitation oder Verhütung von mit Rauchen in Verbindung gebrachten Erkrankungen sowie der Schutz der Nichtraucher. Es gibt einige vielversprechende Behandlungsmöglichkeiten, wie Verhaltenstherapie, Akupunktur oder Hypnose. Ebenfalls als vielversprechend werden Selbsthilfeangebote angesehen.
Unterstützt werden kann der Nikotinentzug durch Medikamente, die auch zur Linderung der Entzugserscheinungen führen können. Darüber hinaus gibt es freiverkäufliche Nikotin-Ersatz-Produkte, wie Pflaster, Kaugummis oder Sprays, deren Wirksamkeit hinreichend belegt ist.
In Deutschland sind Therapien zur Raucherentwöhnung sowie dabei ggf. verordnete Medikamente, die das Suchtempfinden dämpfen und Entzugserscheinungen lindern, keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Solche Therapie und Maßnahmen werden explizit im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) ausgeschlossen. Einzig die ärztliche Beratung für Raucher wird von den Krankenkassen übernommen. Zwar ist die Nikotinsucht eine im ICD 10 aufgeführte Erkrankung, trotzdem müssen Medikamente, Verordnungen, Schulungen, Kurse und individuelle Entwöhnungspläne vom Patienten selbst bezahlt werden. Es gibt jedoch Pläne, dass spezielle Entwöhnungsprogramme von den Krankenkassen mit bezahlt werden sollen. Die privaten Krankenversicherer bieten unter Umständen schon jetzt eine Erstattung von Kosten an, hier sollte man sich bei der jeweiligen Gesellschaft erkundigen. ( www.krankenversicherungen.net/raucher  )

Alkoholentzug
Alkoholismus ist im Gegensatz zur Nikotinsucht auch in Deutschland als Krankheit anerkannt, weil Alkoholabhängigkeit zu schweren körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen führen kann. Daher zahlen sowohl die gesetzlichen also auch die privaten Krankenkassen einen Alkoholentzug sowie alle den Entzug erleichternden Medikamente.
Allerdings gibt es auch Einrichtungen für den Alkoholentzug, die privat organisiert sind. Hier müssen Patienten entweder die Leistungen selbst bezahlen oder aber die private Krankenversicherung nimmt die Leistungen – insofern solche Leistungen mitversichert wurden.
Stationäre Langzeittherapien dagegen werden von den Krankenversicherungen nicht erstattet. Betroffene müssen einen entsprechenden Antrag bei ihrem Rentenversicherer stellen. Das gilt auch für ambulante Therapien, die sich einem Alkoholentzug oder einem längeren Krankenhausaufenthalt anschließen. (www.krankenversicherungen.net/alkoholismus-alkoholentzug )


Alkoholismus und Nikotinsucht stellen ein enormes Gesundheitsrisiko dar und führen nicht selten zum verfrühten Tod. Da die Kosten der Krankenversicherungen für Folgeerkrankungen enorm hoch sind, gibt es bei jeder Krankenkasse spezielle Hilfsangebote in Form von Informationen und Beratung. Darüber hinaus fördern die meisten Krankenkassen Präventionsmaßnahmen gegen Alkohol- und Nikotinsucht.

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