Versicherte, die von ihrer privaten Krankenversicherung über Beitragserhöhungen in 2012 informiert werden, haben ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Die betroffenen Versicherte können ihre Krankenversicherung wechseln, wenn sie innerhalb von einem Monat nach dem Eingang der Beitragserhöhung die Kündigung ausgesprochen haben.
Weiter Infos in folgende extern Artikel : LINK PKV wird teurer: Wechseloptionen bei Beitragserhöhung
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