Der Bundesrat hat am Freitag die Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschlossen die eine Erhöhung des abzurechnenden Honorarvolumens um insgesamt rund sechs Prozent vorsieht. Die Gebührenordnung für Zahnärzte regelt die Vergütung jener zahnärztlichen Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Deshalb müssen sie die Patienten grundsätzlich selbst bezahlen.
In Rahmen diese Änderung der Honorar Vergütung von Zahnärzte auch die private Versicherten muss man mit teurerer monatlichen Versicherunskosten rechnen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen