02.03.2015

Ärztekammernbeitrag Einkünfte im Ausland

Es geht um die Frage ob die erzielte Einkünfte im Ausland auch in Ärztekammern Beitrag ermittelt werden müssen. Nach einstündiges Suche im Internet die einzige Hinweis über das oben genannte Thema wurde gefunden in erläuternden Beitrag 2015 in ein lokaler Ärztekammern und steht so formuliert : "Einkünfte im Ausland Grundlage zu Beitragsverlangung sind grundsätzlich aus dem Jahr 20xx . Wo die Einkommen der ärztliche Tätigkeit erzielt wurden, spielt keine Rolle" . Das ist die einzige Hinweise das doch auch die ärztliche Einkommen aus dem Ausland in eine deutsche Ärztekammern ermittelt werden müssen falls sie vor zwei Jahren waren in Ausland und aktuell sind Mitglieder in ein deutsche Ärztekammer.
Link: http://www.aerztekammer-hamburg.de/aerzte/ErlaeuterungenBeitrag_2015.pdf

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