Die E-Zigarette ist laut einem Gerichtsurteil in Köln ,NRW kein Arzneimittel auch wenn nikotinhaltiger Flüssigkeit die sorgennante Liquids, und deswegen keine Zulassung als Arzneimittel bedarf.
Vor Monaten wollte das Gesunhdheitsministerium die nikotinhaltige E-Zigaretten als Arzneimittel einstufen. Dagegen klagten ein Hersteller und ein Vertreiber von E-Zigaretten vor dem Gericht. g. Der Verband des E-Zigaretten-Handels hat sich geaussert in Rahmen dieser Urteil als wichtige Sieg.
Laut diese Gerichturteil Nikotin könne zwar auch ein Arzneistoff sein. In der E-Zigarette habe der Stoff jedoch nicht die dafür nötige therapeutische Zweckbestimmung. Es gehe vielmehr darum, das Verlangen nach Nikotin zu befriedigen.
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