Nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten sind nach der Bundesregierung ein Arzneimittel und deswegen müssen dafür als Arzneimittel zugelassen werden.
Die EU-Kommission will noch in diesem Jahr prüfen, ob die nikotinhaltigen Aroma-Liquide als Arzneimittel eingestuft werden müssen
E-Zigaretten Liquids gibt es mit und Ohne Nikotin. Das gilt nur sofern Nikotin benutzt wird.Auch in fall von Nikotin Benützung sollte die E-Zigaretten auch als Medizinische Produkten eingestuft zur sein.
Das Dampfen ist laut Bundesregierung nicht verboten, allerdings nur eingeschränkt erlaubt nach den Vorgaben des Nichtraucherschutzgesetzes.
Entscheid der Bundesregierung: Die E-Zigarette ist ein Arzneimittel - weiter lesen auf FOCUS Online
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