01.03.2012

Bundesregierung: Nikotininhaltigen Liquids sind Arzneimittel

Nikotinhaltige Liquids  für E-Zigaretten sind nach  der Bundesregierung ein Arzneimittel und deswegen  müssen dafür als Arzneimittel zugelassen werden.

Die EU-Kommission will noch in diesem Jahr prüfen, ob die nikotinhaltigen Aroma-Liquide als Arzneimittel eingestuft werden müssen

E-Zigaretten Liquids gibt es mit und Ohne Nikotin. Das gilt nur sofern Nikotin benutzt wird.Auch in fall von Nikotin Benützung sollte die E-Zigaretten auch als Medizinische Produkten eingestuft zur sein.

Das Dampfen ist laut Bundesregierung nicht verboten, allerdings nur eingeschränkt erlaubt nach den Vorgaben des Nichtraucherschutzgesetzes.


Entscheid der Bundesregierung: Die E-Zigarette ist ein Arzneimittel - weiter lesen auf FOCUS Online

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