06.01.2012

Kostenträger müssen Zuständigkeit für Reha klären

Laut Gesetz habe der zuerst angeschrieben Träger zwei Wochen Zeit, seine Zuständigkeit zu prüfen.Sei der erste Träger nicht zuständig, gebe er den Antrag fue eine Rehabilitation direkt an zweiten weiter, der drei Wochen Zeit zum Prüfen und Bewilligen hat.Also entweder die Kasse oder die Rentenversicherung muss eine Die kosten für eine Reha übernehmen und nicht der Versicherte stören mit Artworten dass nicht Zuständig sind.So teilte die die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

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