Regelungen Blutspende |
Das Mindestgewicht liegt bei 50 kg.
Der Hämoglobinwert muß bei Frauen mindestens 125 g/l betragen, bei Männern mindestens 135 g/l. Dieser Wert wird immer aktuell vor der Spende bestimmt - auf diese Weise stellen wir sicher, dass Sie durch die Spende nicht selbst blutarm werden.
Auch Blutdruck und Puls müssen sich innerhalb bestimmter Grenzen bewegen.
Sie dürfen weder akut noch chronisch krank sein. Schon eine kleine Erkältung, die Sie vielleicht noch nicht als schlimm empfinden, kann beim Empfänger der gespendeten Blutkonserve zu einer Reaktion führen.
Um festzustellen, ob Sie wirklich spendetauglich sind, bekommen Sie in Regel einen Fragebogen mit Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand, Reisen, Impfungen etc
Ganz wichtig: Vergessen Sie bitte nicht, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen!
Für die Zulassung zur Blutspende gibt es Richtlinien, die von der Bundesärztekammer herausgegeben werden und deutschlandweit gelten:.
Ausschluss auf Dauer
- Personen, die an einer Infektion mit Hepatitis B oder C oder HIV leiden
- Personen, die einer Risikogruppe für die Übertragung der o.g. Infektionen angehören (Prostituierte, i.v.-Drogenabhängige, homosexuelle Männer, Einwanderer aus Gebieten mit einer hohen Rate an den genannten Infektionen)
- Personen mit schweren neurologischen Erkrankungen
- Personen mit schweren Herz-Kreislauf- und Gefäßerkrankungen
- Personen, die an Krebs leiden oder litten
- Personen, die mit Hormonen aus der menschlichen Hirnanhangsdrüse behandelt wurden (wie z. B. Wachstumshormonen)
- Personen, die alkoholkrank, medikamentenabhängig oder rauschgiftsüchtig sind
- Personen mit chronischen Erkrankungen oder ständiger Medikamenteinnahme nach Entscheidung durch den Spendearzt
Ausschluss für 6 Monate
- Nach Besuch von Malariagebieten ohne Auftreten von Fieberschüben während und nach dem Aufenthalt
Ausschluss für 4 Monate
- Nach größeren operativen Eingriffen
- Nach Magen-Darm-Spiegelungen
- Nach Tätowierung oder Piercing
- Nach Akupunktur (spendefähig mit Attest über die sterile Durchführung)
Ausschluss für 4 Wochen
- Nach fieberhaften Erkrankungen und/oder Durchfällen
- Nach Impfung mit Lebendimpfstoffen
(Gelbfieber, Röteln, Masern, Mumps, Typhus, Cholera) - Nach Hepatitis-B-Impfung (3 Wochen)
- Nach Infektionskrankheiten
Ausschluss für 1 Woche
- Nach unkompliziertem Infekt
- Nach einem kleinen operativen Eingriff oder einer Zahnbehandlung
Quelle:http://www.iktz-hd.de Homepage des Instituts für Klinische Transfusionsmedizin und Zelltherapie (IKTZ)
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