09.07.2011

Berufskrankheit

berufskrankheitEine Berufskrankheit ist eine körperliche Krankheit, die durch die berufliche (versicherte) Tätigkeit verursacht worden ist und nach dem jeweils geltenden Recht auch formal als Berufskrankheit anerkannt ist.

Typische Berufskrankheiten sind Lärmschwerhörigkeit, Hautkrankheiten, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats sowie Erkrankungen durch anorganische Stäube (Asbestose und Silikose).

Berufskrankheiten kann  durch chemische Einwirkungen verursacht werden, zum Beispiel Hauterkrankungen und Erkrankungen durch Metalle und Halbmetalle, Lösungsmittel und Pestizide.

Die Berufskrankheiten kann durch Heben oder Tragen schwerer Lasten, Lärmschwerhörigkeit, Erkrankungen durch Vibrationen, Druckluft oder durch Strahlung (Schneeberger Krankheit)

Typische Berufskrankheit in Ruhrgebiet sind Erkrankungen durch anorganische Stäube, dazu gehören durch Asbest oder Silikon verursachte Krankheiten ( Bergbauer Krankheit)

Berufskrankheit“ ist ein Rechtsbegriff, kein medizinischer Termin. Eine Erkrankung, die nach medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen beruflich bedingt ist, ist nicht zwangsläufig zugleich eine Berufskrankheit. Vielmehr muss das Krankheitsbild auch von der jeweiligen Rechtsordnung als Berufskrankheit anerkannt sein. Die Unterscheidung ist bedeutsam, da anerkannte Berufskrankheiten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Staaten durch die Sozialversicherung finanziell entschädigt werden.

Psychische Erschöpfungszustände, wie das Burnout-Syndrom oder psychiatrische Erkrankungen und Störungen  zählen bislang nicht zu den Berufskrankheiten.

Quelle : Wikipedia

1 Kommentar:

ADRE_A hat gesagt…

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